Überprüfung und Beschaffung von Urkunden
Anerkennung deutscher Urkunden in Aserbaidschan
Sofern Sie zur Wohnsitzname oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente, ect.) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie eine Legalisation der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin tragen. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.
Beschaffung aserbaidschanischer Urkunden
Aserbaidschanische Personenstandsurkunden (und auch ggfs. deren Zweitschriften) können nur von den Urkundsinhabern selbst, ggfs. deren gesetzlichen Vertretern oder einem anwaltlichen Vertreter vor Ort beschafft werden.
Bei Letzterem ist die rechtswirksame Bevollmächtigung durch Vorlage einer unterschriftsbeglaubigten und von der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin für die Vorlage bei den inneraserbaidschanischen Behörden legalisierten Vollmachtsurkunde nachzuweisen.
Der Botschaft werden Einsichtnahmen in aserbaidschnische Personenstandsregister regelmäßig verweigert. Sie erhält auch von den aserbaidschanischen Behörden keinerlei Auskünfte in Urkundsangelegenheiten.
Die Botschaft Baku bedauert daher, bei der Beschaffung aserbaidschanischer Personenstandsurkunden keine Hilfestellung leisten zu können.
Heimreisedokumente, Passersatzpapiere (nur für deutsche Behörden)
Die Botschaft Baku kann innerdeutsche Behörden bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für aserbaidschanische Staatsangehörige unterstützen. Hierfür wird ein entsprechendes Merkblatt bereitgehalten, welches deutsche Behörden bei der Botschaft anfordern können. Bitte wenden Sie sich per E-Mail über das Kontaktformular an die Konsularabteilung der Botschaft.