Passangelegenheiten, Konsularischer Service

Herz mit Stacheldraht

Neues auf Scheidungen anwendbares Recht

Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit angeknüpft.

Passangelegenheiten

Sie benötigen einen neuen Reisepass? Hier finden Sie Informationen, wie Sie diesen bei der Botschaft beantragen können

neuer Personalausweis

Personalausweis: Beantragung nun auch im Ausland möglich

Seit dem 01.01.2013 besteht die Möglichkeit, auch im Ausland deutsche Personalausweise bei einigen ausgewählten Auslandsvertretungen zu beantragen. An der Botschaft Baku ist dies weiterhin nicht möglich. Deutsche mit Wohnsitz in Aserbaidschan können jedoch einen Personalausweis beim Generalkonsulat in Istanbul beantragen.

Geburtsanzeigen

Auch für Ihr im Ausland geborenes Kind können Sie eine deutsche Geburtsurkunde erhalten, sofern Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für den Erhalt der Urkunde müssen Sie zunächst die Geburt Ihres Kindes über die zuständige Auslandsvertretung beim deutschen Standesamt anzeigen.

Merkblatt zur Geburtsanzeige [pdf, 46.97k]

Häufige Fragen zur Geburt eines Kindes im Ausland

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des für Aserbaidschan fortgeltenden Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages Erklärungen aserbaidschanischer Staatsangehöriger (z.B. im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung) nicht beurkundet werden dürfen.

Paragraph, Hammer, Waage, (c) picture-alliance/chromorange

Liste der Anwälte und Consultants in Baku

Haftungsausschluss: Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben, insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände, erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit einem erteilten Mandat selbst aufzukommen.

Konsularischer Service - allgemeine Informationen des Auswärtigen Amtes

Allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich, u.a. zu den Themen  Eheschließung, Scheidung, Kinder, Auslandsadoptionen, Staatsangehörigkeit, Beurkundungen und Beglaubigungen, Wehrpflicht und Wahlrecht finden Sie auf der Serviceseite für deutsche Staatsangehörige im Ausland

www.konsularinfo.diplo.de

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des für Aserbaidschan fortgeltenden Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages Erklärungen aserbaidschanischer Staatsangehöriger (z.B. im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung) nicht beurkundet werden dürfen.

Beantragung eines Führungszeugnisses

Sie benötigen ein Führungszeugnis? Hier erfahren Sie, wo ein Führungszeugnis beantragt werden kann:

Wohnsitz im Ausland

Wohnsitz in Deutschland

Für die benötigte Unterschriftsbeglaubigung können Sie immer werktags von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr vorsprechen oder vereinbaren Sie bitte möglichst einen Termin über das Kontaktformular.

Achtung: wichtige Passrechts-Änderung für Kinder

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Visa

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.

Kontakt

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Sollten Sie über die Informationen auf www.konsularinfo.diplo.de und der Website der Botschaft Baku hinaus Fragen haben, können Sie sich gern per E-Mail an uns wenden.