Passangelegenheiten, Konsularischer Service
Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit angeknüpft.
Einzelheiten hierzu
Passangelegenheiten
Sie benötigen einen neuen Reisepass? Hier finden Sie Informationen, wie Sie diesen bei der Botschaft beantragen können
Passangelegenheiten
Seit dem 01.01.2013 besteht die Möglichkeit, auch im Ausland deutsche Personalausweise bei einigen ausgewählten Auslandsvertretungen zu beantragen.
An der Botschaft Baku ist dies weiterhin nicht möglich. Deutsche mit Wohnsitz in Aserbaidschan können jedoch einen Personalausweis beim Generalkonsulat in Istanbul beantragen.
Personalausweis
Geburtsanzeigen
Auch für Ihr im Ausland geborenes Kind können Sie eine deutsche Geburtsurkunde erhalten, sofern Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für den Erhalt der Urkunde müssen Sie zunächst die Geburt Ihres Kindes über die zuständige Auslandsvertretung beim deutschen Standesamt anzeigen.
Merkblatt zur Geburtsanzeige [pdf, 46.97k]
Häufige Fragen zur Geburt eines Kindes im Ausland
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des für Aserbaidschan fortgeltenden Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages Erklärungen aserbaidschanischer Staatsangehöriger (z.B. im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung) nicht beurkundet werden dürfen.
Liste der Anwälte und Consultants in Baku
Haftungsausschluss: Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben, insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände, erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit einem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
Rechtsanwaltsliste: Stand Januar 2012 [pdf, 114.97k]
Konsularischer Service - allgemeine Informationen des Auswärtigen Amtes
Allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich, u.a. zu den Themen Eheschließung, Scheidung, Kinder, Auslandsadoptionen, Staatsangehörigkeit, Beurkundungen und Beglaubigungen, Wehrpflicht und Wahlrecht finden Sie auf der Serviceseite für deutsche Staatsangehörige im Ausland
www.konsularinfo.diplo.de
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des für Aserbaidschan fortgeltenden Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages Erklärungen aserbaidschanischer Staatsangehöriger (z.B. im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung) nicht beurkundet werden dürfen.
Beantragung eines Führungszeugnisses
Sie benötigen ein Führungszeugnis? Hier erfahren Sie, wo ein Führungszeugnis beantragt werden kann:
Wohnsitz im Ausland
Wohnsitz in Deutschland
Für die benötigte Unterschriftsbeglaubigung können Sie immer werktags von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr vorsprechen oder vereinbaren Sie bitte möglichst einen Termin über das
Kontaktformular.