Informationen für deutsche Staatsangehörige
Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
Bitte beachten Sie auch die Informationen der Botschaft zu wichtigen Gesetzesänderungen, Neuerungen und Veranstaltungen.
Ankündigungen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann. Hier können Sie auch die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes tagesaktuell abrufen.
Hilfe in Notfällen und Krisenvorsorge
Liste der Anwälte und Consultants in Baku
Haftungsausschluss: Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben, insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände, erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit einem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
Rechtsanwaltsliste: Stand Januar 2012 [pdf, 114.97k]
Die Deutsche Botschaft leistet Amtshilfe bei der Überprüfung von aserbaidschanischen Personenstandsurkunden. Hier erfahren Sie mehr zum Verfahren.
Urkunden
Bisher konnte der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 28 StAG durch eine vor dem Eintritt in die fremden Streitkräfte eingeholte Zustimmung des BMVg abgewendet werden. Seit dem 06.07.2011 gilt die Zustimmung für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit eines der in der Anlage aufgeführten Staaten besitzen, als erteilt. Die Einholung einer Zustimmung des BMVg ist im Einzelfall also dann nicht mehr erforderlich.
Staatsangehörigkeitsrecht: Änderung
Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.
Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen
Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen", kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen; auch international unter dem Kürzel CITES bekannt.
Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES)
Einfuhr und Durchfuhr von Haustieren in die EU
Was Sie bei der Einfuhr oder Durchfuhr von Haustieren aus Aserbaidschan in die EU beachten müssen, können Sie hier nachlesen:
Einfuhr und Durchfuhr von Heimtieren [pdf, 133.71k]
Einfuhr und Durchfuhr von Heimvögeln [pdf, 111.87k]
Die Einfuhr aller anderen Heimtiere (z.B. Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Schildkröten, Schlangen und Echsen) unterliegt tierseuchenrechtlich keinen speziellen Anforderungen. Bitte klären Sie jedoch bei exotischeren Tierarten unbedingt die tierseuchenrechtlichen Erfordernisse vor Antritt der Reise.