Außen- und EU-Politik

Die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Aserbaidschan

Gewinnerlogo

Ein Logo für Menschenrechte – Gewinnerlogo aus über 15.000 Einsendungen von Teilnehmern aus 190 Staaten in New York vorgestellt

Menschenrechte haben ab sofort ein Symbol. Am 23.09.2011 enthüllte die Initiative „Ein Logo für Menschenrechte“ am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York denSieger eines internationalen Online-Wettbewerbs. Die Initiative hatte seit Mai weltweit dazu aufgerufen, Vorschläge für das Logo einzusenden und darüber abzustimmen. Die Resonanz war beeindruckend: Aus über 15.000 Einsendungen wählte eine hochkarätig besetzte Jury gemeinsam mit der Internet-Community das Gewinnerlogo. Das neue Menschenrechtslogo steht ab sofort jedem kostenlos als „open source“-Produkt unter www.humanrightslogo.net zur Verfügung.

Menschenrechte

10. Dezember: Tag der Menschenrechte

Es verbindet die blaue Silhouette einer Hand mit der eines Vogels: „Free as a man“ heißt das Logo des Serben Predrag Štakić, das seit Ende September 2011 als universell anerkanntes Symbol für die internationale Menschenrechtsbewegung steht. Der Entwurf des Grafikdesigners überzeugte in einem weltweiten Wettbewerb um ein Menschenrechtslogo, den Bundesaußenminister Guido Westerwelle im Mai 2011 in Berlin gestartet hatte.

Außenpolitik

Außenpolitische Themen

Frieden und Freiheit stehen im Mittelpunkt deutscher Außenpolitik. Sie können nur durch vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen fairen Interessenausgleich mit unseren Partnern in den Vereinten Nationen, der NATO, den G8, der OSZE oder der EU garantiert werden.

Flagge der Europäischen Union

Deutsche Europapolitik

Die Überwindung des Nationalismus durch Integration der Staaten und ihrer Interessen hat Europa nach Jahrhunderten blutiger Nachbarschaftskonflikte eine beispielslose Periode von Frieden, Wohlstand und Stabilität garantiert. Deshalb ist die Vollendung der europäischen Integration mit unser wichtigstes politisches Ziel.

Deutschland im Sicherheitsrat

Deutschland, Mitglied im Sicherheitsrat

Deutschland ist ein wichtiger und verlässlicher Partner in den Vereinten Nationen. Als global engagiertes Land, als wichtiger Akteur in allen Arbeitsbereichen der Vereinten Nationen und als drittgrößter Beitragszahler kann Deutschland auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen wichtigen Beitrag zur internationalen Friedensordnung leisten. Seit 01.01.2011 gehört Deutschland für zwei Jahre als nicht-ständiges Mitglied dem Sicherheitsrat an. Für die Zeit der deutschen Mitgliedschaft im wichtigsten sicherheitspolitischen Gremium der Welt verfolgt die Bundesregierung folgende Schwerpunkte: 

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Politik in Deutschland

Sitzung der OSZE im Bundestag

Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern in Aserbaidschan.

Seit 2004 sollen Leitlinien das langfristige Handeln der EU gegenüber Drittstaaten zur Unterstützung und zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger verbessern. Die von Deutschland nachdrücklich unterstützten Leitlinien sehen z.B. den Aufbau und die Pflege systematischer Kontakte zu Menschenrechtsverteidigern durch die Auslandsvertretungen der EU-Mitgliedstaaten, regelmäßige Berichte der Vertretungen über die Lage der Menschenrechtsverteidiger im Gastland, deren Unterstützung vor Ort durch konkrete Aktionen sowie die Förderung von Netzwerken und ganz allgemein die Beachtung der Situation von Menschenrechtsverteidigern in allen Bereichen der EU-Außenpolitik vor („mainstreaming“). In 124 Staaten, darunter Aserbaidschan, wurde zudem eine lokale Strategie zur Unterstützung der dortigen Menschenrechtsverteidiger erarbeitet.

EU-Ratspräsidentschaft

Im Ersten Halbjahr 2012 tagt der Rat der Europäischen Union unter dem Vorsitz Dänemarks.

Vom 01.05.2011 gilt die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU auch für Bürger von 8 der im Jahre 2004 beigetretenen EU-Mitgliedsstaaten. Die bisherigen Arbeitsmarktbeschränkungen für Arbeitnehmer aus den acht mittel- und osteuropäischen Ländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn sind damit auch für die Bundesrepublik Deutschland weggefallen. Bürger dieser EU-Mitgliedsstaaten können sich nun frei auf dem EU - und dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.

Für Staatsangehörige anderer Staaten ergeben sich keine Änderungen.