Ankündigungen und wichtige Informationen

Meldeformular

Registrierung direkt nach Ankunft nötig!

Seit dem 1.4.2013 müssen sich Deutsche und andere Ausländer, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Den Nachweis der Registrierung sollten Sie immer bei sich führen.

Folgende Dokumente sind für die Registrierung notwendig:

- Antragsformular für die Registrierung (im Moment nur auf Azeri)

- Kopie des Reisepasses bzw. Passersatzpapieres

Das ausgefüllte Antragsformular kann zusammen mit der Passkopie persönlich, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Bei gewünschtem Online-Verfahren müssen die Unterlagen an folgende E-Mailadresse des Staatlichen Migrationsdienstes übersandt werden:

migration%27%gov%27%az,qeydiyyat

Die Registrierung gilt mit Erhalt der Registrierungsmitteilung als erfolgt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetangebot des Staatlichen Migrationsdienstes (auf Englisch): www.migration.gov.az

Einreise nach Aserbaidschan

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Reisen nach Aserbaidschan ein Visum, das grundsätzlich vor Antritt der Reise beantragt werden muss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der

aserbaidschanischen Botschaft in Berlin

Für Touristen gibt es zudem die Möglichkeit ein Visum online zu beantragen. Der Weg zur aserbaidschanischen Botschaft entfällt. Die Bearbeitung des sogenannten e-visa dauert in der Regel 14 Werktage. Weitere Informationen zum e-visa entnehmen Sie bitte der Seite des aserbaidschanischen Außenministeriums (auf Englisch):

www.mfa.gov.az oder erfragen diese bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin.

Herz mit Stacheldraht

Neues auf Scheidungen anwendbares Recht

Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit angeknüpft.

neuer Personalausweis

Personalausweis: Beantragung nun auch im Ausland möglich

Seit dem 01.01.2013 besteht die Möglichkeit, auch im Ausland deutsche Personalausweise bei einigen ausgewählten Auslandsvertretungen zu beantragen. An der Botschaft Baku ist dies weiterhin nicht möglich. Deutsche mit Wohnsitz in Aserbaidschan können jedoch einen Personalausweis beim Generalkonsulat in Istanbul beantragen.

Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seiner Entscheidung vom 04.07.2012 die bisherige Regelung zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche ohne deutschen Wohnsitz für verfassungswidrig und nichtig. Bis zur Bundestagswahl 2013 soll das Wahlrecht der Betroffenen wieder vollständig eingeführt werden.

Achtung: wichtige Passrechts-Änderung für Kinder

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Orchidee

Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES)

Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen", kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen; auch international unter dem Kürzel CITES  bekannt.

Deutschenliste - Krisenvorsorgeliste jetzt Online

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend- im Amtsbezirk der Botschaft Baku leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des Online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich. Mehr zum Thema finden Sie unter:

Inoffizieller Schutzschein für deutsche Staatsangehörige

Im Zusammenhang mit der Eintragung in die Deutschenliste, stellt die Botschaft auf Wunsch inoffizielle Schutzscheine für deutsche Staatsangehörige aus. Der inoffizielle Schutzschein dient zur Vorlage bei aserbaidschanischen Behörden in Notfällen und bestätigt die Eintragung in die Deutschenliste.

Wenn Sie sich Online in die Deutschenliste eingetragen haben und die Ausstellung eines solchen inoffiziellen Schutzausweises wünschen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an die folgende Adresse mit Ihrem Namen und Geburtsdatum. Eine Mitarbeiterin der Botschaft wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

baku%27%diplo%27%de,deutschenliste

Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union

Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.

Ankündigungen

Hinweis

Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten!

Ein wichtiger Hinweis für unsere Kunden:

Das Rechts- und Konsularreferat und die Visastelle der Botschaft bleiben am 09. und 28. Mai 2013 geschlossen. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin über unser Online-Terminvergabesystem.