Zollvorschriften
Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.
Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen
Einfuhr und Durchfuhr von Haustieren in die EU
Was Sie bei der Einfuhr oder Durchfuhr von Haustieren aus Aserbaidschan in die EU beachten müssen, können Sie hier nachlesen:
Einfuhr und Durchfuhr von Heimtieren [pdf, 133.71k]
Einfuhr und Durchfuhr von Heimvögeln [pdf, 111.87k]
Die Einfuhr aller anderen Heimtiere (z.B. Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Schildkröten, Schlangen und Echsen) unterliegt tierseuchenrechtlich keinen speziellen Anforderungen. Bitte klären Sie jedoch bei exotischeren Tierarten unbedingt die tierseuchenrechtlichen Erfordernisse vor Antritt der Reise.
Wichtige Hinweise zum Washingtoner Artenschutzabkommen
Viele Tierarten sind weltweit als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von Ausrottung bedroht. Um dieser Gefährdung zu begegnen, wurde 1973 das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (engl.: CITES) geschlossen.
Die Botschaft Baku möchte Ihnen an dieser Stelle Links mit weitergehenden Informationen anbieten. Bitte informieren Sie sich vorab, falls Sie planen, Tiere, Pflanzen oder -produkte nach Deutschland mitzunehmen. Dies kann verhindern, dass Sie möglicherweise bei der Einreise eine böse Überraschung erleben!