Allgemeine Informationen zum Visaverfahren
Wenn Sie sich vor Antragstellung allgemein zum Visumverfahren informieren möchten, steht es Ihnen zusätzlich frei, Montags in der Zeit zwischen 8.30 bis 9.30 Uhr direkt bei der Visastelle vorzusprechen.
Es können nur vollständige Anträge entgegengenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Verteilung von unaufgefordert per Fax oder email übersandten Unterlagen übernimmt. Alle in den Merkblättern aufgeführten Dokumente sind vom Antragsteller in der erbetenen Form bei seiner Vorsprache vorzulegen.
Die Bearbeitungszeit beträgt für Schengenvisa für Aufenthalte unter 3 Monaten in der Regel zwischen 2 und 4 Arbeitstagen. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig einen Termin zur Beantragung eines Visums einzuholen.
Weitere Informationen zur Terminvereinbarung.
Die Botschaft arbeitet nicht mit Reisebüros zusammen. Anträge können grundsätzlich nur persönlich gestellt werden.
Informieren Sie sich mit Hilfe der zum Download angebotenen Merkblätter, welche Unterlagen Sie bei der Beantragung vorlegen müssen. Die Botschaft erteilt keine telefonischen Sachstandsauskünfte über Einzelfälle. Auskünfte werden ausschließlich persönlich an den Antragsteller, nicht aber an Dritte - auch nicht an den Einlader aus Deutschland - gegeben.
Bei Einwänden gegen Ihre Ablehnung können Sie sich schriftlich (Post, Fax, E-Mail) an die Botschaft wenden.